Bewertung Ihrer Immobilie

Bei dem Verkauf Ihrer Immobilie möchten Sie selbstverständlich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Aus diesem Grund ermitteln wir im Rahmen der Immobilienbewertung einen angemessenen Preis für Ihr Objekt oder Grundstück. Im Bereich der Immobilienwirtschaft greifen wir auf über 20 Jahren Erfahrung zurück und können den Immobilienwert mit unserem Fachwissen fachgerecht ermitteln. Durch eine unabhängige und fundierte Bewertung lässt sich der Preis gegenüber einem potenziellen Käufer besser argumentieren und rechtfertigen.

Bei der Immobilienbewertung kommen drei verschiedene Verfahren zum Einsatz: Das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren wir bei der Bewertung der Immobilie anwenden, hängt von der Art Ihrer Immobilie ab. Dabei begutachten wir folgende Einflussfaktoren: die Bausubstanz, das Baujahr, sowie die Lage und Größe des Objektes. Die Verfahren sind in der Immobilienbewertungsverordnung (kurz: ImmoWertV) festgelegt und bilden bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie die Rechtsgrundlage.
Beratung

Wir beraten Sie zum Thema Immobilienbewertung und klären Sie detailliert über die einzelnen Bewertungsverfahren auf.

Bei dem Vergleichswertverfahren handelt es sich um eine präzise Methode, um den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Bei der Werteermittlung setzen wir die zu bewertende Immobilie mit gleichartigen Gebäuden im Vergleich, bei denen sich der Grundstücksmarkt an den Vergleichspreisen orientiert. Die Vergleichswertmethode kommt nur dann zum Einsatz, wenn gleichartige Objekte zur Verfügung stehen. Die Vergleichswertmethode wird auch bei unbebauten Grundstücken, zur Bodenwertermittlung und zur Ermittlung des Bodenrichtwertes, verwendet.

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Vermarktung

Eine marktorientierte Bewertung rechtfertig den Preis gegenüber eines potentiellen Käufers.

Das Ertragswertverfahren kommt zum Einsatz, wenn ein nachhaltig erzielbarer Ertrag am Markt für die Werteeinschätzung im Vordergrund steht. Dies ist beispielsweise bei vermieteten Immobilien, Geschäftsgrundstücken, Hotels, Verwaltungsgebäuden, Parkhäusern, Garagenhöfen und bei öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Freizeitzentren der Fall. Das Sachwertverfahren wird hingegen bei Neubauprojekten, selbst genutzten Immobilien oder älteren, instandsetzungsbedürftigen Objekten angewandt. Bei der Methode wird der Gebäudewert auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt.

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