Das Ertragswertverfahren kommt zum Einsatz, wenn ein nachhaltig erzielbarer Ertrag am Markt für die Werteeinschätzung im Vordergrund steht. Dies ist beispielsweise bei vermieteten Immobilien, Geschäftsgrundstücken, Hotels, Verwaltungsgebäuden, Parkhäusern, Garagenhöfen und bei öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Freizeitzentren der Fall. Das Sachwertverfahren wird hingegen bei Neubauprojekten, selbst genutzten Immobilien oder älteren, instandsetzungsbedürftigen Objekten angewandt. Bei der Methode wird der Gebäudewert auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt.