Verkauf von Immobilien

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkauf von Eigen- und Fremdbestandimmobilien. Hier haben wir uns besonders auf Ein- und Zweifamilien, sowie Mehrfamilienhäuser, Wohnungen und Grundstücken fokussiert. Darüber hinaus vermitteln wir Investmentobjekte für Kapitalanleger. Damit einhergehend ist eine intensive Beratung und Wertevermittlung der Liegenschaften. Nach einem individuellen Beratungsgespräch legen wir den Wert Ihrer Immobilie fest. So wissen wir, wie viel die Immobilie wert ist und können einen angemessenen Kaufpreis festlegen.
Mit dem Reich-Immo-Service sparen Sie sich Zeit, Nerven und Geld. Wir kümmern uns von der Vorbereitung der Immobilienunterlagen bis hin zu den Kaufvertragsverhandlungen, um den kompletten Vorgang, rund um die Vermarktung Ihrer Immobilie. Die Vermeidung von Besichtigungstourismus am Wochenende und die Bonitätsprüfung der potenziellen Käufer sind Beispielargumente, um sich für uns zu entscheiden. Unser größter Vorteil für Sie: Falls es uns nicht gelingt, die Immobilie innerhalb der vorgegebenen Zeit zu verkaufen, arbeiten wir für Sie kostenlos!
verlässlicher Partner

Bei dem Verkauf Ihrer Immobilie sind wir der verlässliche und qualifizierte Partner an Ihrer Seite.

Für die Vermarktung der Immobilie erstellen wir professionelle Objektbilder, mit denen sich der Interessent einen ersten Eindruck verschaffen kann. Um die Vorstellung über das potenzielle neue Zuhause des Interessenten zu vertiefen, fertigen wir mithilfe einer 360 Grad Kamera einen virtuellen Rundgang an. Im Rahmen von unserem Service holen wir die fehlenden Unterlagen (z. B beim Bauamt oder Katasteramt) für sie ein und stellen die Unterlagen zusammen. Anschließend beginnen wir mit der professionellen Vermarktung ihres Objekts und führen Besichtigungstermine mit den Interessenten durch. Um sicherzustellen, dass die Finanzierung nicht scheitert, führen wir bei den potenziellen Käufern einen Bonitätscheck durch. Im Rahmen der Kaufvertragshandlungen arbeiten wir einen Kaufvertrag aus, der Ihren Vorstellungen gerecht wird.

Service

Wir beraten Sie gerne ausführlich über die neue Verteilung der Maklerkosten.

Für die Übernahme der Maklerkosten gilt seit dem 23.12.2020 eine neue Regelung. Wenn ein Verbraucher ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung kauft, zahlt er zukünftig nicht mehr die volle Maklerprovision, auch wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Wir als Makler müssen mit beiden Parteien einen Maklervertrag abschließen. Aufgrund der neuen Gesetzeslage wird ein privater Käufer einer Wohnungsimmobilie künftig in der Regel nur noch maximal 50 % der gesamten Maklerprovision zu tragen haben. Die anderen 50 % trägt der Verkäufer. Die neue Regelung gilt nicht für gewerblich handelnde Käufer. Gerne beraten wir Sie ausführlich über die neue Verteilung der Maklerkosten.

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